a) einer Motorleistung bis 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A2 bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz A1
Vorgeschriebene Praxiseinheiten
Grundausbildung
3 Überland
2 Autobahn
1 Nachtfahrt
Prüfungsvorbereitung
Antrag
Theorie
Praxis
Antrag
Ausweis (Kopie)
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Kopie)
Evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Theorie
12 (6 Erweiterung) Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
5 Stunden Überland
4 Stunden Autobahn
3 Stunden Nachtfahrt
Prüfungsvorbereitung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf