a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Ellenator) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Antrag
Theorie
Praxis
Antrag
Ausweis (Kopie)
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs (Kopie)
Evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Theorie
12 (6 Erweiterung) Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
5 Stunden Überland
4 Stunden Autobahn
3 Stunden Nachtfahrt
Prüfungsvorbereitung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf